Hinweise zum Datenschutz

Am 2. Dezember 1977 erschien die erste Nummer der Hinweise zum Datenschutz für private Unternehmen und Organisationen des Innenministeriums Baden-Württemberg. Seit dem veröffentlichte das Innenministerium Baden-Württemberg bis 2004 regelmäßig die beliebten Hinweise im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg.

Die Hinweise 1 bis 28 sind hier nicht wieder gegeben, da sie sich auf das BDSG 1977 beziehen.

"Mit dieser Ausgabe gibt das Innenministerium die 40. Ausgabe dieser Hinweise heraus. Diese runde Zahl ist für uns Anlass, künftig von einer regelmäßigen jährlichen Herausgabe zum jeweiligen Jahresanfang abzusehen und statt dessen je nach Bedarf gezielt zu einzelnen datenschutzrechtlichen Themen und Fragestellungen Hinweise zu veröffentlichen. Die Änderung der langjährigen Praxis erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Innenministerium seit 2001 alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht vorzulegen hat, in dem ebenfalls zu einer Vielzahl von datenschutzrechtlichen Themen ausführlich Stellung genommen wird."

Da das Innenministerium nicht mehr für die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich zuständig ist, werden keine weiteren Hinweise mehr veröffentlicht.

Ich danke dem Innenministerium Baden-Württemberg für die freundliche Unterstützung.

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